"Schritt-für-Schritt zum Immobilienkauf": Teil 4 - Notar, Kaufvertrag und Übergabe
- webadmin906
- 15. Juni 2024
- 4 Min. Lesezeit
Der Kaufvertrag bildet die rechtliche Grundlage für den Erwerb Ihrer Immobilie. Dieser Vertrag kann sowohl von einem Rechtsanwalt als auch von einem Notar als Vertragserrichter erstellt werden. Der Notar übernimmt darüber hinaus die Beglaubigung des Vertrags, während ein Rechtsanwalt diese Aufgabe nicht erfüllen kann.

7.1 Unterschied zwischen Vertragserrichter und Treuhänder
Vertragserrichter: Der Vertragserrichter ist verantwortlich für die Erstellung des Kaufvertrags. Dies kann entweder ein Notar oder ein Rechtsanwalt sein. Der Vertragserrichter sorgt dafür, dass der Kaufvertrag alle notwendigen rechtlichen Bestimmungen erfüllt und die Interessen beider Parteien berücksichtigt.
Treuhänder: Der Treuhänder, ebenfalls entweder ein Notar oder ein Rechtsanwalt, verwaltet die treuhänderische Abwicklung des Kaufpreises. Das bedeutet, dass er sicherstellt, dass der Kaufpreis erst dann an den Verkäufer ausgezahlt wird, wenn alle Bedingungen des Kaufvertrags erfüllt sind, insbesondere die Eintragung des Käufers ins Grundbuch.
7.2 Die Rolle des Notars
Beglaubigung: Wenn der Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt erstellt wird, muss dieser von einem Notar beglaubigt werden, um rechtsverbindlich zu sein. Der Notar überprüft den Vertrag, klärt alle rechtlichen Aspekte mit den Parteien und stellt sicher, dass der Vertrag ordnungsgemäß unterschrieben wird.
Notar als Vertragserrichter: Der Notar kann auch als Vertragserrichter fungieren und den gesamten Prozess von der Erstellung des Vertrags bis zur Beglaubigung übernehmen. Dies bietet den Vorteil, dass alle rechtlichen Schritte aus einer Hand erfolgen und dadurch potenzielle Missverständnisse oder Verzögerungen vermieden werden.
Praxis-Tipp: Wenn Sie den Prozess möglichst einfach halten möchten, kann es vorteilhaft sein, den Notar sowohl als Vertragserrichter als auch als Treuhänder zu beauftragen. Dies reduziert die Anzahl der beteiligten Parteien und sorgt für eine effizientere Abwicklung. Jedoch sind die Kosten für einen Kaufvertrag frei verhandelbar, somit gibt es auch attraktive Angebote von Rechtsanwälten die vorteilhaft sein können.
7.3 Der Kaufvertrag
Wichtige Vertragsinhalte:
Kaufpreis: Der vereinbarte Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten müssen klar und eindeutig festgelegt sein.
Übergabetermin: Der Termin, zu dem die Immobilie übergeben wird, sollte im Vertrag genau festgelegt werden.
Mängelhaftung: Es sollten Regelungen getroffen werden, wie mit eventuellen Mängeln umzugehen ist, die nach dem Kauf entdeckt werden.
Grundbuchlasten: Der Vertragserrichter sorgt dafür, dass alle bestehenden Lasten, die nicht übernommen werden sollen, gelöscht werden.
Vor der Unterzeichnung:
Prüfung: Lesen Sie den Vertragsentwurf sorgfältig durch und klären Sie alle Unklarheiten mit dem Vertragserrichter oder Notar, bevor Sie unterschreiben.
Verbindlichkeit: Sobald der Vertrag notariell beglaubigt ist, ist er rechtsverbindlich. Änderungen sind danach nur schwer möglich und erfordern ebenfalls die Zustimmung beider Parteien sowie eine erneute notarielle Beglaubigung.
Praxis-Tipp: Lassen Sie sich den Kaufvertrag vor der Beurkundung rechtzeitig zukommen, um ausreichend Zeit für die Prüfung zu haben. Nehmen Sie sich die Zeit, um alle Details zu verstehen und Fragen zu stellen.
7.4 Kosten des Notars und Treuhänders
Notargebühren: Die Kosten für den Notar richten sich nach dem Kaufpreis und den gesetzlichen Gebührentabellen. In der Regel übernimmt der Käufer diese Kosten.
Zusätzliche Gebühren: Neben den Notargebühren fallen auch Kosten für die Grundbuchänderung und eventuell für die Eintragung von Grundpfandrechten (z.B. Hypotheken) an.
Treuhandgebühren: Falls ein Rechtsanwalt als Treuhänder tätig ist, fallen hierfür separate Gebühren an, die ebenfalls nach dem Kaufpreis berechnet werden.
Die Vertragserrichtung, Treuhandabwicklung und notarielle Beglaubigung bilden das Fundament für eine rechtssichere und klare Abwicklung des Immobilienkaufs. Mit der notariellen Beurkundung wird der Kauf verbindlich und der Weg zur Eigentumsübertragung geebnet.

Schritt 8: Übergabe und Eigentumseintragung - Der letzte Schritt zum eigenen Heim
Nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet ist, erfolgt die finale Phase des Immobilienkaufs: die Übergabe der Immobilie und die Eintragung ins Grundbuch. Dieser Schritt markiert den offiziellen Übergang des Eigentums.
8.1 Die Übergabe der Immobilie
Übergabeprotokoll: Bei der Übergabe sollten Sie ein Übergabeprotokoll erstellen, in dem der Zustand der Immobilie, die übergebenen Schlüssel und eventuelle Mängel festgehalten werden. Dieses Protokoll dient als wichtiger Nachweis über den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe.
Schlüsselübergabe: Die Übergabe der Schlüssel ist ein symbolischer und praktischer Schritt. Damit erhalten Sie das Recht, die Immobilie zu betreten und zu nutzen.
Überprüfung der Immobilie: Gehen Sie die Immobilie vor der Übergabe nochmals gründlich durch, um sicherzustellen, dass alle im Vertrag festgehaltenen Punkte erfüllt sind. Prüfen Sie insbesondere, ob alle vereinbarten Renovierungs- oder Reparaturarbeiten abgeschlossen sind.
Praxis-Tipp: Führen Sie die Übergabe tagsüber durch, um eventuelle Mängel besser erkennen zu können. Lassen Sie sich alle übergebenen Schlüssel und Dokumente bestätigen.
8.2 Eigentumseintragung
Grundbuchänderung: Der Notar veranlasst die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. Erst mit dieser Eintragung sind Sie rechtlich der Eigentümer der Immobilie.
Auflassungsvormerkung: Bis zur endgültigen Eintragung wird in der Regel eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen, die sicherstellt, dass keine anderen Änderungen am Grundbuch vorgenommen werden können.
Kosten der Eintragung: Für die Grundbucheintragung fallen weitere Gebühren an, die vom Käufer getragen werden. Diese sind abhängig vom Kaufpreis der Immobilie und der Art der Eintragung.
Praxis-Tipp: Bewahren Sie alle Dokumente rund um die Eigentumseintragung gut auf. Diese sind wichtig, falls es später zu Unstimmigkeiten oder rechtlichen Fragen kommt.
8.3 Versicherungen und Formalitäten
Versicherungen: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Immobilie ab dem Zeitpunkt der Übergabe entsprechend versichert ist. Eine Wohngebäudeversicherung ist unerlässlich, um Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser abzudecken.
Ummeldungen: Nach der Übergabe sollten Sie sich um die Ummeldung von Versorgungsleistungen wie Strom, Wasser und Gas kümmern. Auch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt sollte nicht vergessen werden.
Die Übergabe und Eigentumseintragung sind die finalen Schritte, die den Kaufprozess abschließen und Sie rechtlich zum neuen Eigentümer machen. Mit der Übergabe halten Sie nun endgültig die Schlüssel zu Ihrem neuen Zuhause in der Hand.
Der Weg zu Ihrer eigenen Immobilie endet mit der rechtssicheren Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung, der notariellen Beglaubigung sowie der anschließenden Übergabe und Eintragung ins Grundbuch. Diese Schritte sichern Ihren Kauf rechtlich ab und sorgen dafür, dass Sie die Immobilie offiziell übernehmen können. Damit haben Sie den gesamten Prozess erfolgreich abgeschlossen und können nun in Ihr neues Zuhause einziehen.
Falls Sie Fragen zur Vertragsverhandlung, zur Rolle des Notars oder zur Eigentumseintragung haben, steht Ihnen das Team von AKTIVIT jederzeit zur Verfügung. Wir begleiten Sie bis zur Schlüsselübergabe und darüber hinaus, um sicherzustellen, dass Ihr Immobilienkauf reibungslos und erfolgreich verläuft.
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