Neubau
Die Errichtung eines neuen Gebäudes oder die Wiederverwendung von Fundamenten oder Kellermauern nach dem Abbruch eines bestehenden Gebäudes.
Nutzfläche (gem. § 17 Abs. 2 MRG)
Die gesamte Bodenfläche einer Wohnung oder eines Mietobjekts, abzüglich Wandstärken und Durchbrechungen. Keller, Dachbodenräume, offene Balkone und Terrassen werden nicht zur Nutzfläche gezählt, ebenso wenig bauliche Veränderungen durch den Mieter während der Mietdauer.
Nutzflächenbestimmung
Berechnung der Nutzfläche eines Objekts nach Naturmaßen oder aufgrund genehmigter Baupläne, meist durch einen Zivilgeometer durchgeführt.
Nutzwert
Siehe Wohnungseigentum. Der Nutzwert wird zur Berechnung von Eigentumsanteilen verwendet und ist die Grundlage für die Aufteilung von Kosten in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Objektförderung
Förderungsdarlehen, die zur Baufinanzierung eines gesamten Bauobjekts bereitgestellt werden. Die Höhe wird pro Quadratmeter Nutzfläche oder als Prozentsatz der Gesamtbaukosten berechnet. Die Regelungen variieren je nach Bundesland, Bauweise und Rechtsform.
Option
Ein befristetes Angebot, bei dem sich der Anbieter verpflichtet, einen Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt zu den vereinbarten Bedingungen abzuschließen. Der Empfänger der Option ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot innerhalb der Frist anzunehmen, z.B. der Kauf einer Liegenschaft.
Parifizierung
Nutzwertfestsetzung, die anteilsmäßige Begründung von Wohnungseigentum im Grundbuch. Sie wird oft bei nachträglicher Wohnraumbeschaffung wie Dachgeschoßausbauten angewendet.
Parzellierung
Änderung des Bestands eines Grundbuchkörpers durch Zu- oder Abschreibung von Grundstücken. Diese Verkleinerung oder Vergrößerung bedarf oft der Zustimmung der Baubehörde, besonders bei Bauplätzen.
Paternoster
Ein ständig umlaufender Aufzug ohne Türen, der in einer Endlosschleife betrieben wird.
Pauschalsätze
Förderungsdarlehen, die als feste Beträge pro Quadratmeter Nutzfläche oder als Gesamtbetrag vergeben werden. Solche Regelungen bestehen in den Bundesländern zur Förderung von Eigenheimen und teilweise anderen Bauweisen.
Pawlatsche
Offener Gang auf der Hofseite eines Wohnhauses, der als Zugang zu den Wohnungen in den Obergeschossen dient. Typisch für Wiener Miethäuser aus dem 19. Jahrhundert.
Penthouse
Luxuriöses Appartement im obersten Stockwerk eines mehrstöckigen Gebäudes, oft mit Terrasse oder Dachgarten, manchmal in Maisonette-Bauweise.
Pfahlgründung
Bauweise, bei der Pfähle (Piloten) in den Boden gerammt werden, wenn kein tragfähiger Baugrund vorhanden ist. Holzpfähle werden verwendet, wenn sie vollständig unter Wasser bleiben; ansonsten kommen Stahl- oder Betonpfähle zum Einsatz.
Planungskosten
Kosten für die Planung eines Bauvorhabens, einschließlich der Honorare für Architekten, Statiker und andere Planungskonsulenten. Sie zählen zu den Gesamtbaukosten und werden oft gefördert.
Planverfasser
Person, die die Einreichpläne für die Baubewilligung erstellt. Dazu gehören Architekten, Zivilingenieure, Baumeister oder auch gemeinnützige Bauvereinigungen und Baufirmen.
Prekarium (Bittleihe)
Unentgeltliche Überlassung einer Sache mit der Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs durch den Verleiher.
Promesse
Ein Zahlungs-, Lieferungs- oder Leistungsversprechen, wie z.B. eine Darlehenszusage einer Bank.
Provision
Entgelt, das der Immobilienmakler für seine Vermittlungstätigkeit erhält. Die Provision wird fällig, wenn das vermittelte Rechtsgeschäft erfolgreich abgeschlossen wurde.
Punktation
Vorvertrag, der die wesentlichen Punkte eines Vertrags festhält. Mit der Unterzeichnung beider Parteien wird der Vertrag rechtswirksam, während die förmliche Vertragsausfertigung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Pönale
Vertraglich festgelegte Konventionalstrafe für Verzögerungen oder mangelhafte Erfüllung von Arbeiten durch den Auftragnehmer. Die Pönale muss vom Auftragnehmer an den Auftraggeber gezahlt werden.
Quadratmeterpreis
Der Quadratmeterpreis bezeichnet den Preis pro Quadratmeter Fläche einer Immobilie. Er ist eine wichtige Kennzahl für die Bewertung von Immobilien und variiert je nach Lage, Art der Immobilie und Marktnachfrage.
Rangordnung
Siehe Anmerkung der Rangordnung. Dies sichert eine vorrangige Position für die Eintragung von Rechten im Grundbuch, wie z.B. Eigentums- oder Pfandrechten.
Rangprinzip
Das Prinzip, wonach sich die Rangfolge von Eintragungen im Grundbuch nach dem Zeitpunkt richtet, zu dem die Eingabe beim Grundbuchsgericht eingelangt ist. "Früher an Zeit, stärker im Recht" ist dabei die Grundregel.
Rangvorbehalt
Ein Vorbehalt, der es ermöglicht, bei der Löschung einer Hypothek innerhalb von drei Jahren eine neue Hypothek im gleichen Rang und bis zur Höhe der gelöschten Hypothek einzutragen. Dieser Vorbehalt bleibt auch bei einem Eigentumswechsel bestehen.
Reallast
Eine Belastung eines Grundstücks, die den jeweiligen Eigentümer zur Erbringung bestimmter wiederkehrender Leistungen (z.B. Rentenzahlungen) verpflichtet. Reallasten müssen im Grundbuch eingetragen werden und ihr Inhalt und Umfang müssen genau beschrieben sein.
Immo-Lexikon.

