Depot
Bei einem Kreditinstitut hinterlegte Wertpapiere, die zur Verwahrung und Verwaltung dienen, ähnlich einem Konto für Geldverkehr.
Dienstbarkeit (Servitut)
Dingliches Recht an einer fremden Sache, das den Eigentümer zur Duldung oder Unterlassung verpflichtet. Es gibt Grunddienstbarkeiten (z.B. Wegerecht) und persönliche Dienstbarkeiten (z.B. Wohnrecht, Fruchtgenussrecht).
Dingliches Recht
Recht, das eine direkte Verfügung über eine Sache ermöglicht und gegenüber jedermann wirksam ist, wie z.B. Besitz, Eigentum oder Pfandrecht.
Dübelbaumdecke
Holzdeckenkonstruktion in älteren Gebäuden, bei der Holzbalken (Dübelbäume) mit Holzkeilen verbunden sind. Darauf befindet sich eine Schüttung für den Fußboden, während an der Unterseite Putz angebracht ist.
Eigenmittelersatzdarlehen
Öffentliches Darlehen zur teilweisen oder vollständigen Finanzierung der Eigenmittel, die für eine geförderte Wohnung benötigt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Familienstand, Einkommen und der Wohnungsgröße und variiert je nach Bundesland.
Eigentum
Das umfassendste Recht an einer Sache, das uneingeschränkte Verfügungsmacht gewährt, jedoch durch Verträge oder Gesetze eingeschränkt werden kann. Zum Beispiel durch Mietverträge, die das Benützungsrecht auf den Mieter übertragen.
Einantwortung
Gerichtlicher Beschluss, durch den der Erbe das Eigentum am Nachlass erlangt. Dies erfolgt durch die förmliche Überlassung des Nachlasses mittels Einantwortungsurkunde.
Einheitspreis
Preis für eine definierte Leistungseinheit, wie Stück, Zeit oder Gewicht. Diese Preisform wird verwendet, wenn sich Art und Umfang der Leistung einigermaßen genau bestimmen lassen.
Einheitswert
Der von den Finanzbehörden in regelmäßigen Abständen festgelegte Wert einer wirtschaftlichen Einheit, der als Grundlage für verschiedene Steuern, wie Grundsteuer oder Vermögenssteuer, dient. Änderungen des Wertes können zu einer Neufeststellung führen.
Einreichplan
Plan, der für die Einreichung eines Bauvorhabens bei der Behörde notwendig ist. Er umfasst Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100 und muss in dreifacher, farbiger Ausfertigung vorliegen.
Eintragungsarten im Grundbuch
Es gibt drei Eintragungsarten: Einverleibung (vollständiger Erwerb oder Löschung von Rechten), Vormerkung (bedingter Erwerb oder Löschung) und Anmerkung (Informationen, die rechtliche oder tatsächliche Verhältnisse darstellen, z.B. Minderjährigkeit oder Konkurs).
Einverleibung
Eintragungsart im Grundbuch, die den unbedingten Erwerb oder die Löschung von Rechten bewirkt, wie z.B. von Eigentums- oder Pfandrechten.
Entwurf
Darstellung der Lösung einer Bauaufgabe in Form von Grundrissen, Ansichten und Schnitten, meist im Maßstab 1:100. Dies ist eine Teilleistung des Architekten oder Planers.
Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge (EVB)
Beiträge, die der Vermieter zur Finanzierung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten vom Mieter einheben darf, wenn der Mietzins vor dem 1.1.1982 niedriger als zwei Drittel des Kategoriemietzinses ist. Der Mietzins wird entsprechend angepasst.
Estrich
Glatter Unterboden aus Materialien wie Zement, Asphalt oder Anhydrit. Es gibt verschiedene Arten, darunter schwimmender Estrich (durch Dämmstoffe vom Fußboden getrennt) und Verbundestrich (mit dem Untergrund verbunden). Estrich kann versiegelt oder mit einem Bodenbelag versehen werden.
Fahnengrundstück
Grundstück, das über einen schmalen Verbindungsstreifen, die sogenannte "Fahnenstange", mit einer öffentlichen Verkehrsfläche verbunden ist.
Feuer- und Brandmauer
Eine öffnungslose Mauer, die dazu dient, das Übergreifen eines Brandes auf benachbarte Gebäude zu verhindern. Eine Brandmauer unterteilt ein Gebäude in verschiedene Brandabschnitte. Der Begriff variiert je nach Region.
Fixpreis
Ein im Vertrag vereinbarter Preis, der oft nur für einen bestimmten Bauzeitplan gilt und nicht geändert werden kann, sofern die vertraglichen Bedingungen eingehalten werden.
Fluchtlinien (Grenzlinien)
Begrenzen den Bereich eines Grundstücks, der bebaut werden darf. Diese Linien sind im Bebauungsplan festgelegt und betreffen sowohl Bau- als auch Straßenfluchtlinien.
Flächen- und Längenmaße
Der Flächeninhalt von Grundstücken und Räumen wird in Quadratmetern gemessen. In der Land- und Forstwirtschaft wird auch Hektar oder Ar verwendet. Ältere Baupläne enthalten oft veraltete Längenmaße wie Klafter, Fuß und Zoll.
Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
Pläne, die die Bodennutzung und Bebauung in einer Gemeinde regeln. Flächenwidmungspläne legen fest, welche Nutzung (z.B. Grünland, Bauland) für ein Gebiet vorgesehen ist, während Bebauungspläne detailliert bestimmen, wie Grundstücke bebaut werden dürfen.
Freifinanzierte Objekte
Gebäude, Wohnungen oder Geschäftsräume, die ohne staatliche Wohnbauförderung ausschließlich durch Privatmittel finanziert werden. Mietobjekte dieser Art unterliegen nicht den Mietzinsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes, wenn sie nach dem 30.6.1953 errichtet wurden.
Friedenskronenzins
Gesetzlich festgelegter Mietzins für alte Mietverträge, der auf den vor dem 1. Weltkrieg in Kronenwährung vereinbarten Zinswert basiert. Dieser Zins beträgt seit 1951 für Wohnungen 1 Schilling und seit 1969 für Geschäftsräume 3 Schilling pro Friedenskrone.
Frontrecht
Das Recht des Grundstückseigentümers, gegenüber einer öffentlichen Verkehrsfläche Ausgänge, Ausfahrten und Anschlüsse an öffentliche Versorgungsleitungen einzurichten. Dies ist mit der Verpflichtung zur Erbringung von Anliegerleistungen verbunden.
Fruchtgenussrecht
Vertraglich gewährtes Recht, eine fremde Sache uneingeschränkt zu nutzen, solange die Substanz der Sache nicht beeinträchtigt wird. Ein Beispiel ist das Fruchtgenussrecht an einem Miethaus, bei dem die Einkünfte dem Berechtigten zustehen. Siehe auch Dienstbarkeit.
Immo-Lexikon.

