Bauauftrag
Bescheid der Baubehörde, der den Eigentümer dazu verpflichtet, den ursprünglichen Zustand eines Gebäudes gemäß der Benützungsbewilligung wiederherzustellen.
Bauausführung
Verantwortlich für die Bauausführung ist ein befugter Baumeister, Architekt oder Ziviltechniker. Änderungen in der Bauleitung müssen der Baubehörde gemeldet werden.
Baubehörde
Die örtliche Baubehörde, in der Regel der Bürgermeister oder der Magistrat, ist zuständig für die Erteilung von Baubewilligungen und die Überwachung der Bauausführung.
Baubewilligung
Amtliche Erlaubnis zur Durchführung eines Bauvorhabens, für die Baupläne, Grundbuchsauszüge und andere Unterlagen eingereicht werden müssen.
Bauführer (Bauleiter)
Derjenige, der im Auftrag eines Bauherrn als Unternehmer die Errichtung eines Bauwerks organisiert und überwacht.
Baugenehmigung
Bescheinigung der Baubehörde, dass ein Bauvorhaben den geltenden rechtlichen Vorschriften entspricht.
Baugrund (Bauland)
Ein Grundstück, das laut Flächenwidmungsplan zur Bebauung freigegeben ist.
Bauherr
Die Person, in deren Auftrag ein Bauvorhaben durchgeführt wird. Oft synonym zu Bauträger oder Bauwerber verwendet.
Bauklasse
Die maximal zulässige Bauhöhe eines Gebäudes in einem bestimmten Gebiet, festgelegt durch den Bebauungsplan der Gemeinde.
Bauland
Flächen, die laut Flächenwidmungsplan der Gemeinde für Wohn- oder Gewerbebauten freigegeben sind.
Baumaske
Ein Grundstücksteil, der nicht bebaut werden darf, oft zwischen der Grundstücksgrenze und der Straßenlinie gelegen.
Bauordnung
Landesrechtliche Vorschriften, die die baulichen Standards und die Einhaltung der Bauvorschriften regeln.
Bauphysiker
Experte für bautechnische Fragen wie Wärme- und Schallschutz. Wird oft bei komplexeren Bauprojekten hinzugezogen.
Bauplan
Zeichnerische Darstellung eines Bauwerks im Maßstab, oft als Beilage zu Bauanträgen oder Bauanzeigen verwendet.
Bauplatz
Ein Baugrund, der nach den geltenden Bauvorschriften als solcher genehmigt wurde und bebaut werden darf.
Bauplatzerklärung
Bestätigung der zuständigen Behörde, dass ein Grundstück für den Bau zugelassen ist. Diese Erklärung ist oft Voraussetzung für eine Baubewilligung.
Baupolizei
Organe der Baubehörde, die den Bauzustand und die Einhaltung der Bauvorschriften überwachen.
Baurecht
Rechtliche Bestimmungen, die regeln, wie und wo gebaut werden darf, sowie das private Baurecht, das eine zeitlich begrenzte Nutzung eines Grundstücks zur Errichtung eines Bauwerks erlaubt.
Bausperre
Bauverbot in einem Gebiet, für das noch kein Bebauungsplan vorliegt oder das von einer geplanten Änderung des Bebauungsplans betroffen ist.
Bauträger
Unternehmen oder Personen, die Bauvorhaben auf eigene oder fremde Rechnung abwickeln. Es gibt gemeinnützige und gewerbliche Bauträger.
Bauverhandlung
Termin, bei dem die Baubehörde vor Ort überprüft, ob das Bauvorhaben den Vorschriften entspricht. Bauherren, Planer und betroffene Nachbarn können teilnehmen und Einwände vorbringen.
Bauverwaltungskosten
Kosten, die für die administrative Abwicklung eines Bauvorhabens anfallen. Gemeinnützige Bauträger dürfen einen Pauschalbetrag von 3 % der Baukosten anrechnen.
Bauweisen
Bestimmen die Lage eines Gebäudes in Bezug auf die Grundstücksgrenzen, wie offene, geschlossene oder gekuppelte Bauweise.
Bauwerber (Bauherr)
Die Person, in deren Auftrag ein Bauprojekt ausgeführt wird.
Bauwerk (Gebäude)
Eine bauliche Anlage, deren Errichtung bautechnisches Wissen erfordert.
Immo-Lexikon.

